Besonderes Angebot für Ärzte
18. Juli 2011 - Von Thomas Kiehne, Steuerberater und Rechtsanwalt
Die wirtschaftlichen Anforderungen an die Angehörigen der medizinischen Berufe haben sich besonders in den letzten zehn Jahren erheblich geändert, leider fast alle zum Nachteil. Die Zeiten, in den sich ein Zahnarzt unbesorgt die "S-Klasse" bestellen konnte, sind jedenfalls lange vorbei und werden sicher auch nicht wiederkommen. Deshalb müssen alle Ärzte heute nicht nur gute Mediziner sondern auch noch gute Unternehmer sein, um die wirtschaftlichen Anforderungen zu bewältigen. Dies gilt insbesondere für diejenigen, die sich erstmalig niederlassen und hohe Schulden aufnehmen müssen. Die damit verbundenen Probleme sind uns bekannt. Dabei können wir Sie unterstützen.
Investitionsplanung, Liquiditätsplanung
Ob zu Beginn der Selbständigkeit oder im Rahmen der bestehenden Praxis taucht immer wieder das Thema Investition auf. Welche Geräte Sie brauchen, müssen natürlich Sie selbst entscheiden. Wir können Sie aber bei der Finanzierung beraten, und zwar neutral. Wir verdienen nicht an Zinsen und Gebühren. Leider gibt es immer noch Kreditvermittler, die bei hohen Krediten die "Dollarzeichen in den Augen haben". Davor wollen wir Sie beschützen. Wir entwerfen einen Investitionsplan und einen Tilgungsplan und begleiten Sie bei den Kreditverhandlungen.
Vertragsverhandlungen
Wir sind auch rechtsberatend tätig und begleiten Sie bei den Verhandlungen über Kaufverträge (z.B. medizinische Geräte oder Praxisübernahme). Wesentlich ist am Anfang auch die Begleitung bei der Verhandlung über den Mietvertrag.
Personal
Wir können Sie bei dem Abschluss von Arbeitsverträgen mit Mitarbeitern unterstützen. Im Anschluss bieten wir die laufende Bearbeitung der Lohn- und Gehaltsbuchführung an.
Buchführung
Die Buchführung von Medizinern erfolgt in der Regel auf Basis der Einnahme- / Überschuss-rechnung. Ärzte müssen für Ihre Leistungen normalerweise keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Man muss aber auch wissen, wann dies ausnahmsweise doch der Fall ist. Wichtig ist aber auch, dass Ärzte keine Umsatzsteuerbeträge, die andere Unternehmer in Rechnung stellen, vom Finanzamt erstattet bekommen. Deshalb ist es z.B. sehr wichtig, dass der Vermieter der Praxisräume keine Umsatzsteuer auf die Miete berechnet. In dem Mietvertrag darf die Umsatzsteuer auch nicht vereinbart werden. Das allein kann die Miete um 19 % verteuern.
Altersvorsorge
Wir beraten unabhängig in Fragen der Altersvorsorge. Wir vermitteln aber keine Versicherungen.
Zusammenschluss von Ärzten
In Folge des Kostendrucks schließen sich heute immer mehr Ärzte zu Praxisgemeinschaften zusammen. Dafür gibt es verschiedene juristische Formen, deren Unterschiede wir Ihnen gerne erläutern. Entsprechende Verträge können wir für Sie entwerfen.
Öffentliche Förderungen
Den ersten Einstieg gibt die Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie,
www.bmwi.de und
www.foerderdatenbank.de. Diese Seiten werden auch fortlaufend gepflegt, da sich die Voraussetzungen häufig ändern. Sehr gut hat uns das Angebot des Bundesministeriums auf www.softwarepaket.de gefallen. Sie können dort ein umfangreiches Paket bestellten, das Ihnen sehr viele nützliche Informationen, Berechnungsbeispiele und weitere Hinweise bietet. Sie können das Programm auch herunterladen, benötigen aber wegen der Datenmenge etwas Geduld. Laden Sie bitte die zweite Version (Dateiformat .zip); bei der ersten Version (Dateiformat .iso) werden Sie kurz vor Ende aufgefordert, Daten zu brennen.
Wir begleiten Sie bei der Auswahl der öffentlichen Förderung, der Bearbeitung der Antragsunterlagen und bei Gesprächen mit den Behörden und Banken.
Unser Angebot
Wir wollen Sie in allen Fragen beginnend ab der Praxisgründung begleiten. Kommen Sie zu uns und vereinbaren einen Termin. Das erste Gespräch ist immer kostenlos. Wir können dann beurteilen, wo der Beratungsbedarf liegt.
- kostenlose betriebswirtschaftliche Erstberatung
- Beurteilung und Bestätigung der Tragfähigkeit
- Erstellung Gründungsplanung und Liquiditätsplanung
- Hilfestellung bei den Anträgen zum Gründungszuschuss
- Durchleuchtung und Beurteilung der Kostenstrukturen
- Branchenvergleich und Beurteilung des Standorts
- Erstellung von Verträgen
- rechtliche Beratung
- wirtschaftliche Beratung
- Ermittlung der zu erwartenden Steuerzahlungen