Abgabefristen für Steuererklärungen 2011 und Fristverlängerung.
10. Januar 2012 - Von André Hundertmark, Steuerberater
Das Bundesministerium für Finanzen hat die Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 2011 bekannt gegeben:
Für das Kalenderjahr 2011 sind u. a. die folgenden Erklärungen
bis zum 31. Mai 2012
bei den Finanzämtern abzugeben:
- Einkommensteuer-Erklärung
- Körperschaftsteuer-Erklärung
- Gewerbesteuer-Erklärung
- Umsatzsteuer-Erklärung
- Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung
Fristverlängerung:
Soweit die vorbezeichneten Erklärungen
durch einen Steuerberater erstellt werden, wird vorbehaltlich der weiter unten aufgeführten Ausnahmen diese Frist
bis zum 31. Dezember 2012 verlängert.
In begründeten Einzelfällen können Fristverlängerungen bis zum 28.02.2013 gestellt werden.
Ausnahmen:
Es bleibt den Finanzämtern vorbehalten, Erklärungen auch vor Ablauf der vorbezeichneten Fristen anzufordern. Von dieser Möglichkeit sollen die Finanzämter Gebrauch machen, wenn
- bisherige Steuererklärungen verspätet oder nicht abgegeben wurden,
- hohe Abschlusszahlungen erwartet werden,
- für Beteiligte für Beteiligte an Gesellschaften und Gemeinschaften Verluste festzustellen sind oder
- die Arbeitslage der Finanzämter es erfordert.
Wir möchten darauf hinweisen, dass die Finanzverwaltung von einer laufenden Bearbeitung der Steuererklärungen ausgeht. Um Arbeitsabläufe in Ihrem Steuerbüro organisieren zu können ist es sinnvoll, die entsprechenden Unterlagen und Belege frühzeitig einzureichen.